Allgemeine Geschäftsbedingungen / Nutzungsbedingungen der adventics GmbH für Scan2Lead

Gültig ab  01.01.2024


Allgemeines - Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen sind Teil eines Vertrages zwischen der adventics GmbH und deren Kunden über die Nutzung der Scan2Lead Produkte (Software und Leihgeräte) und damit verbundener Lösungen und Dienstleistungen.

Inhalt


1 Definitionen und Leistungsbeschreibung
2 Systemvoraussetzungen
3 Rechte und Pflichten von adventics
4 Rechte und Pflichten des Kunden
5 Vergütung, Fälligkeit, Verzug
6 Gewährleistung, Haftung
7 Stornierung, Vertragslaufzeit, Kündigung
8 Datenschutz
9 Schlussbestimmungen


1 Definitionen und Leistungsbeschreibung

1.1 Software
Als „Software“ werden Applikationen, Internetseiten oder andere Medien benannt.

1.2 Nutzer
Als „Nutzer“ werden Anwender (Benutzer) der Software und des gesamten Lösungsangebots bezeichnet. Das gesamte Scan2Lead Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbekunden (B2B) und nicht Privatkunden (B2C).

1.3 Auftraggeber
Als „Auftraggeber“ werden Unternehmen, Messeveranstalter, Aussteller, Organisationen, Institutionen, kommunale Verwaltungen oder Gewerbetreibende bezeichnet, die die Scan2Lead Software einsetzen.

1.4 Leistungsumfang
Die adventics GmbH („adventics“) entwickelt und betreibt das Scan2Lead – System, welches aus Software und ggf. Leih-Hardware für das Erfassen und Bearbeiten von Messekontakten (Leads) besteht.
Im Übrigen ergibt sich der Leistungsumfang aus der Beschreibung auf der Produktwebseite www.Scan2Lead.com.

1.5 Produkt Kategorien
1.5.1 Messespezifische Produkte
Diese Produkte werden für die Verwendung auf einer spezifischen Messe angeboten. Zum Zeitpunkt des Kaufs werden die Produkte der jeweiligen Messe zugewiesen und sind auch nur auf dieser Messe einsetzbar.
Der Verkauf erfolgt entweder über den Shop der jeweiligen Messe oder über einen für diese Messe eingerichteten Scan2Lead Shop. Auf diesen Shop können nur Kunden zugreifen, welche vom Messe Organizer für die Messe zugelassen wurden.
Der Kauf und die Verwendung dieser messespezifischen Produkte ist daher nur für  zugelassene Unternehmen bei dieser Messe erlaubt.

1.5.2 Frei einsetzbare / Scan2Lead 365 – Produkte
Frei einsetzbare Produkte sind Scan2Lead Produkte, die zum Zeitpunkt des Kaufs keiner spezifischen Messe zugewiesen sind. 
Auf welchen Messen die Produkte eingesetzt werden kann der Kunden individuell selbst entscheiden.

2 Systemvoraussetzungen

Die aktuellen Systemvoraussetzungen für die von adventics angebotene Software ergibt sich aus der Beschreibung auf www.Scan2Lead.com. Spezifische Systemvoraussetzungen werden auf dem Support-Portal von Scan2Lead veröffentlicht: https://Support.Scan2Lead.com

3 Rechte und Pflichten von adventics

3.1 Weiterentwicklung und Leistungsumfang
adventics behält sich das Recht vor, die Scan2Lead-Lösungen jederzeit in einer dem Kunden zumutbaren Art und Weise zu ändern, z.B. um diese weiterzuentwickeln oder qualitativ zu verbessern. Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang wird bei einer Änderung der Software grundsätzlich beibehalten.

3.2 Änderungen
adventics behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen / AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Kunden per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Kunde der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen / AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. adventics wird die Kunden in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.

3.3 Nutzbarkeit/Verfügbarkeit
Aufgrund technischer Störungen und Wartungen kann es zu einer zeitlich begrenzten eingeschränkten Nutzbarkeit kommen. adventics wird eventuelle Störungen stets möglichst schnell beheben, um diese Zeiten so gering wie möglich zu halten und den Kunden – sofern möglich – über vorhersehbare Störungen rechtzeitig informieren. adventics garantiert dem Kunden eine durchschnittliche Verfügbarkeit im Jahresmittel von 98,5%.

3.4 Analyse zur Qualitätsverbesserung
Der Auftraggeber stimmt einer quantitativen Auswertung der Daten aus der Nutzung der Software zur Analyse, Benchmarking sowie Marketing zu. Alle gesammelten und genutzten Daten werden ausschließlich in aggregierter Form verwertet und dürfen nicht zur Identifizierung des Auftraggebers, seiner Nutzer oder Kunden verwendet werden. adventics ist berechtigt, die im Rahmen der Nutzung anfallenden Daten für Zwecke der Kontrolle und Verbesserung des Angebots (Qualitätsverbesserung) intern zu verwenden.

3.5 Maßnahmen gegen Missbrauch
adventics kann Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Kunde gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die adventics-AGB verletzt oder wenn adventics ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten.
Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt adventics die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der den Verstoß nicht verschuldet hat.

3.6 Referenzen
adventics ist es gestattet, den Kunden ab Zeitpunkt einer produktiven Nutzung als Referenz zu nennen. Dies beinhaltet insbesondere die Verwendung von Namen und Logo des Kunden und Nennung in medialer Berichterstattung.

4 Rechte und Pflichten des Kunden

4.1 Aussteller als Besteller
Bestellungen für eine veranstaltungsspezifische Version von Scan2Lead z.B. in einem Ausstellershop einer Messe dürfen nur von zugelassenen Ausstellern dieser Messe vorgenommen werden.

4.2 Vollständig und wahrheitsgemäße Angaben
Der Kunde hat alle im Bestellprozess zu erhebenden personen- oder unternehmensbezogenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Er ist für die Richtigkeit seiner Daten selbst verantwortlich und garantiert gegenüber adventics deren Richtigkeit und Aktualität.

4.3 Sicherheit
Die Kunden haben sicherzustellen, dass Dritte nicht über seine Zugangsdaten verfügen können. Für eventuellen Missbrauch ist der Kunde ausschließlich selbst verantwortlich.

4.4 Lieferung, Abholung und Rückgabe von Scan2Lead Produkten
4.4.1 Lizenzen – Elektronische Produkte
Elektronische Produkte wie Scan2Lead SMART und Event Day Credits (EDC) werden im Normalfall unverzüglich nach Eingang der Bestellung bei uns, per E-Mail an die Kontaktperson des Bestellers versendet. Ab diesem Zeitpunkt sind die Lizenzen auch im Scan2Lead PORTAL verfügbar:  https://portal.scan2lead.com/
Die Bestellabwicklung, auch elektronischer Produkte, für im Online-Shop einer Messe bestellten Produkte kann verfahrensbedingt länger dauern.

4.4.2 Leihgeräte – Vor Ort Serviceschalter
Leih-Geräte wie z.B. Scan2Lead COLLECT oder Scan2Lead STATION werden von uns vorkonfiguriert und vor Ort an unserem Serviceschalter zur Abholung bereitgestellt. Ort und Öffnungszeiten des Serviceschalters werden dem Besteller nach Eingang der Bestellung per E-Mail mitgeteilt. Diese Informationen finden sie auch auf der Hauptseite des Scan2Lead PORTAL: https://portal.scan2lead.com/ 
Leihgeräte müssen vom Besteller/Aussteller vor Ort am Serviceschalter abgeholt und auch dorthin nach Ende der Messe zurückgebracht werden. 
Die Person, die die Geräte abholt, muss sich entweder als Mitarbeiterin des Ausstellers ausweisen oder eine Legitimation für die Abholung vom Aussteller vorzeigen. Am einfachsten lässt sich dies durch ein personalisiertes Aussteller-Ticket/Badge oder eine Visitenkarte erreichen.
Eine Lieferung der Leihgeräten an den Messestand ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Bei Bedarf und wenn Geräte verfügbar sind, ist es möglich Leihgräte vorab an den Kunden/Aussteller per Paket zu versenden. Auch die Rücksendung der Leihgeräte kann per Paket erfolgen. Für diesen Service können Zusatzgebühren anfallen.

4.4.3 Rückgabe von Leihgeräten
Leih - Geräte müssen mit Ende der Messe an unserem Serviceschalter zurückgegeben werden. In den meisten Fällen schließt unseren Serviceschalter mit Ende der Messe-Öffnungszeiten am letzten Messetag. Details finden sich auch auf der Hauptseite des Scan2Lead PORTAL: https://portal.scan2lead.com/ 
Werden Leih-Geräte bis Ende der Messe nicht an unserem Serviceschalter zurückgegeben, informieren wir sie per E-Mail, wie die Leih-Geräte zurückzusenden sind. Sollten die Leih-Geräte bis 14 Tage nach Ende der Messe nicht bei uns eingetroffen sein, stellen wir den Wiederbeschaffungspreis und eine Bearbeitungsgebühr von € 30,- je Gerät in Rechnung.
Adresse für den Rückversand von Leih-Geräten:
adventics GmbH
Münchener Straße 23A
85540 Haar b. München
Deutschland
Bitte senden sie uns immer die Trackingnummer/Trackinglink sobald sie die Geräte versendet haben an unsere Support E-Mail: Support@Scan2Lead.com 

4.5 Nutzung von Scan2Lead Produkte
Nach Bestelleingang elektronischer Produkte werden diese per E-Mail an den Besteller übermittelt. Mit Bestelleingang von Leih-Geräten wird dem Kunden die Verfügbarkeit der bestellten Geräte garantiert.
Damit räumt adventics dem Kunden das Recht zur Nutzung der bestellten Software für den angegebenen Nutzungszeitraum ein. Dieser beginnt für elektronische Produkte im Normalfall mit der Aktivierung der Lizenzschlüssel und endet nach Ende der Messe.
Bei Leihgeräte beginnt der Nutzungszeitraum nach Übergabe an den Aussteller vor Ort am Serviceschalter und endet nach Rückgabe der Geräte.
Die Nutzung des Scan2Lead PORTAL, welches Teil jedes Scan2Lead Produktes ist, beginnt mit Registrierung im Scan2Lead PORTAL. Der Nutzungszeitraum für das Scan2Lead PORTAL endet, wenn der Benutzer vom Nutzungsrecht zurücktritt. Dies kann frühestens 8 Wochen nach Ende einer Messe erfolgen.

4.5.1 Weitergabe von Daten oder Lizenzen
Der Kunde ist nicht berechtigt, Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit adventics entstehen oder im Rahmen der Nutzung anfallen, an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Kunden dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von adventics die Scan2Lead Software/Lizenzen oder Geräte nicht an andere Unternehmen übertragen, untervermieten oder Lizenzen erteilen.

4.5.2 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Datenschutzrichtlinien
Der Kunde garantiert gegenüber adventics, gegen keine gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen und sich an die gültigen Datenschutzrichtlinien zu halten. Insbesondere verstößt er nicht gegen Eigentums-, Schutz- und Nutzungsrechte Dritter.

4.5.3 Ansprüche Anderer
Der Kunde stellt adventics auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Kunden, Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber adventics geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Kunden mittels Scan2Lead-Software erzielten Ergebnisse oder Daten. Der Kunde übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von adventics einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, adventics für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

4.6 Fair-Use und API
Der Kunde darf die Scan2Lead-Produkte nur in einem dem normalen Nutzungsumfang (Fair-Use) entsprechenden Verhältnis einsetzen. Eine automatisierte, massenhafte Verwendung innerhalb der Oberfläche oder von nicht öffentlichen API-Endpunkten ist im Nutzungsumfang nicht enthalten. 
Es dürfen mit Scan2Lead nur Daten von Besucher abgefragt und erfasst werden welche ihre Zustimmung dazu geben. Eine Zustimmung durch den Besucher ist gegeben, wenn dieser sein Badge/Ticket oder seine Visitenkarte für das Scannen mit einem Scan2Lead Produkt dem Benutzer vorzeigt.
Durch dieses Handeln erteilt der Besucher dem Benutzer die konkludente Zustimmung zur Verarbeitung seiner Daten im Kontext der Messe/Kongresses/Events.
Missbräuchliches Verhalten führt zur sofortigen Sperrung des entsprechenden Zugangs.

4.7 Sicherheit
4.7.1 Spam
Der Kunde verpflichtet sich, keine Spamnachrichten zu verschicken und keine automatischen elektronischen Programme oder Robots einzusetzen oder seinen Scan2Lead-Zugang hierfür zur Verfügung zu stellen.

4.7.2 Viren und Schadsoftware
Der Kunde verpflichtet sich, keine Viren, Schadsoftware oder schädliche Links, wie auch Links zu rechtswidrigen Internetseiten und bösartige Inhalte zu verbreiten oder einzustellen.

5 Vergütung, Fälligkeit, Verzug

5.1 Preisangaben
Alle Preisangaben verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Preisänderungen
adventics kann die Preise jederzeit ändern. Preisänderungen werden den Kunden rechtzeitig vor dem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

5.3 Aufrechnung von Ansprüchen
Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder diese durch adventics anerkannt wurden.

5.4 Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als dass sein Gegenanspruch aus dem gleichen vertraglichen Verhältnis herrührt.

6 Gewährleistung, Haftung

6.1 Vorsatz grobe Fahrlässigkeit
adventics haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie, im Umfang einer von adventics übernommenen Garantie.

6.2 Einfache Fahrlässigkeit
Unbeschadet der Regelung in Ziffer 6.1 haftet adventics bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Bei einer fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von adventics zudem auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vertragstypische vorhersehbare Schaden gemäß Ziffer 6.2 Satz 2 beträgt pro Vertragsjahr maximal 100% des jährlichen Vertragsvolumens (vom Kunden innerhalb des Vertragsjahrs, in der das Schadensereignis fällt, an adventics zu zahlende Vergütung für alle Leistungen von adventics hinsichtlich der Nutzung des Dienstes durch den Kunden) oder EUR 10.000, wobei der jeweils höhere Betrag gilt.

6.3 Haftungsbegrenzung
Die Haftungsbegrenzung in Ziffer 6.2 gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.

6.4 Bekannte Mängel
Unbeschadet der Regelung in Ziffer 6.1 ist die verschuldensunabhängige Haftung von adventics nach § 536a BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, ausdrücklich ausgeschlossen.

6.5 Haftungsbeschränkungen
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von adventics sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von adventics.

6.6 Höhere Gewalt u.d.g.
adventics haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen oder sonstige Ereignisse, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, verursacht werden.

6.7 Richtigkeit von Besucherdaten
adventics übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit von Besucherdaten. Dies gilt auch und insbesondere im Falle der Integration mit dem Registriersystem eines Messeveranstalters. Besucher geben und erbringen ihre Daten jeweils selbst ein. Aus rechtlichen, technischen und organisatorischen Gründen kann nicht zugesichert werden, dass die Registrierungsdaten jedes einzelnen Besuchers in Scan2Lead abrufbar sind. 

6.8 Versagen von Technik
adventics haftet nicht für Fehler, die durch das Versagen des Computers, Servers, der App oder Mobilgeräts des Kunden oder durch die Unzulänglichkeit der Internet- oder Breitband-Verbindung des Kunden verursacht werden. 
Der vollen Leistungsumfang der Scan2Lead SMART App ist im Online-Modus gegeben. Ein Einsatz ohne Internetverbindung ist temporär möglich. Die erfassten Daten werden auf dem Gerät in der App gespeichert und nach Wiederherstellung der Internetverbindung automatisch übertragen. Wird die App gelöscht oder das Gerät zurückgesetzt bevor eine Übertragung erfolgt, so gehen diese offline erfassten Daten verloren. 
Adventics haftet in diesen oder ähnlichen Fällen wie etwa der Verlust oder der Diebstahl eines Gerätes nicht für den damit einhergehenden Verlust von Daten.
adventics haftet darüber hinaus nicht für den Verlust von Daten, welche mit Leihgeräten erfasst wurden, wenn der Kunde das Leih-Gerät verliert, beschädigt, es gestohlen wird oder es versäumt, die Daten davon herunterzuladen.
Mit Ausnahme von Todes- oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit von adventics verursacht wurden, haftet adventics weder für Schäden, die durch den Verlust von Daten oder deren Nutzung entstehen, entgangenen Gewinn, Verlust erwarteter Einsparungen noch für Schäden oder erhöhte Kosten, die eine indirekte oder sekundäre Folge einer Handlung oder Unterlassung von adventics sind, ungeachtet dessen, ob die Schäden angemessen vorhersehbar oder tatsächlich vorausgesehen wurden.  

6.9 Verjährung
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Kunden aufgrund der Haftung nach Ziffer 6.1 bemisst sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist hinsichtlich sonstiger Schadensersatzansprüche des Kunden beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat, spätestens jedoch in fünf Jahren von ihrer Entstehung an und zehn Jahre von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
 Verfügbarkeit
adventics ist bestrebt, eine möglichst hohe Verfügbarkeit aller Komponenten zu ermöglichen. Haftet jedoch nicht für die Verfügbarkeit und die fehlerfreie Adress- und Kontaktdatengenerierung sowie ausdrücklich nicht für die Rechtmäßigkeit und Verfügbarkeit generierter Daten.
 Folgen und Nachteile durch Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die adventics durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nach diesen AGB nicht nachkommt.
 

7 Stornierung, Vertragslaufzeit, Kündigung

7.1 Stornierung
7.1.1 Messespezifische Produkte
Für Messespezifische Produkte gelten folgende Stornofristen sofern nicht der Messeveranstalter explizit andere Fristen in seinen Bedingungen aufgeführt hat:
  • Bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung
    Stornierung ohne Gebühren möglich
  • Ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
    Stornierung mit 50% der Bestellsumme möglich
  • Ab 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
    Eine Stornierung ist nicht mehr möglich
7.1.2 Frei einsetzbare / Scan2Lead 365 – Produkte 
Eine Stornierung ist nicht möglich

7.2 Vertragslaufzeit und Kündigung
Siehe dazu auch 4.5
Die Vertragslaufzeit des Nutzungsvertrages beträgt den in der Bestellung angegebenen Zeitraum. Bei veranstaltungsspezifischen Produkten ist die Nutzung auf den Messezeittraum der jeweiligen Messe beschränkt. Der Zugriff auf das Portal wird in den Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Messe geregelt.
Die Nutzung des Scan2Lead PORTAL, welches Teil jedes Scan2Lead Produktes ist, beginnt mit Registrierung im Scan2Lead PORTAL. Der Nutzungszeitraum für das Scan2Lead PORTAL endet, wenn der Benutzer vom Nutzungsrecht zurücktritt. Dies kann frühestens 8 Wochen nach Ende einer Messe erfolgen.

7.2.1 Abo – Produkte (z.B. Scan2Lead CONNECTOR)
Bei Abo-Produkten gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Ende der Vertragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um den gleichen Zeitraum zu den gleichen Bedingungen.

7.3 Kündigung
Eine Kündigung bedarf der Textform.

8 Datenschutz

adventics erhebt, speichert und verarbeitet die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten unternehmens- sowie personenbezogenen Daten (Bestandsdaten) und sonstige Daten, die im Rahmen der Nutzung durch adventics entstehen, zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Abrechnung, sowie der Durchführung der von dem Kunden beanspruchten Dienste entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die adventics Datenschutzbestimmung. Die aktuell gültigen adventics Datenschutzbestimmungen sind auf der adventics Webseite veröffentlich: https://www.adventics.de 
Werden vom Kunden messespezifische Versionen von Scan2Lead genutzt, so handelt adventics auch als Auftragsdatenverarbeiter im Auftrag des Veranstalters. In diesem Fall gelten auch die Datenschutzbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ganz oder teilweise unwirksame Regelungen werden durch solche ersetzt, deren Regelungsgehalt, denen der unwirksam gewordenen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Sämtliche Mitteilungen oder andere Kommunikation betreffend oder in Zusammenhang mit diesen Vertragungsbedingungen erfolgen schriftlich und werden per Post versandt oder an der letzten bekannten Geschäftsadresse der betreffenden Firma oder Person hinterlegt und gelten weiterhin als ausreichend zugestellt, wenn die Mitteilung an die betreffende Person über E-Mail erfolgt. Als Annahme gilt der Tag der Übermittlung, sofern diese vor 16Uhr GMT an einem Wochentag erfolgt, ansonsten am nächsten darauffolgenden Wochentag. Um Zweifel im Falle von Widerspruch zwischen der englischen und deutschen Version zu vermeiden, gilt die deutsche Fassung, falls Abweichungen zwischen der englischen und der deutschen Sprachversion bestehen sollten. Erfüllungsort ist der Sitz der adventics GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der adventics GmbH, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist oder bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.